Testament

Quelle: Symbolbild mit KI erstellt

Ein Testament zugunsten der Tiere

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren letzten Willen in einem Testament niederzulegen und eventuell Ihr zu Lebzeiten begonnenes Engagement für die Tiere weiterzuführen, haben Sie die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen wie LOOKI e.V. zu bedenken. Sie können uns als Vermächtnisnehmer einsetzen und so die Weiterführung unserer Arbeit unterstützen.

Sie haben noch Fragen?

Dann steht Ihnen Frau Cornelia Schneider unter der Telefonnummer xxxx oder Per E-Mail an cornelia.schneider@looki.info gerne zur VerfĂĽgung.

 

Ihre Erbschaftsregelung: Wenn Sie nichts bestimmen

Wenn Sie keine testamentarische Verfügung treffen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall bestimmt das Gesetz, wer Ihr Vermögen erbt. Das können Ihr Ehe- oder Lebenspartner, Ihre Verwandten oder letztendlich der Staat sein.

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? (Ăśbersicht)

Um Ihnen eine Orientierung zu geben: Das sind die Rangordnungen der gesetzlichen Erben, wenn Sie nichts anderes festlegen.
Es erbt immer die ranghöchste Gruppe auf dieser Liste:

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerin / Lebenspartner
  2. Verwandte 1. Ordnung: Ihre direkten Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  3. Verwandte 2. Ordnung: Ihre Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
  4. Verwandte 3. Ordnung: Ihre Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen)

Wichtig: Haben Sie keine lebenden Verwandten und sind nicht verheiratet oder verpartnert, erbt der Staat Ihren gesamten Nachlass.


Selbst bestimmen: Ihr Testament

Möchten Sie selbst entscheiden, was mit dem Vermögen geschehen soll, das Sie in Ihrem Leben aufgebaut haben, müssen Sie ein Testament aufsetzen. Nur durch die schriftliche Dokumentation Ihres Letzten Willens stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch tatsächlich umgesetzt werden.

Der Pflichtteil

Beachten Sie, dass das Gesetz ein Pflichtteilsrecht vorsieht. Bestimmte nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, in seltenen Fällen Eltern) haben auch dann Anspruch auf die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils, wenn sie im Testament übergangen wurden.

So können Sie Looki unterstützen

Sie können Looki am einfachsten als Vermächtnisnehmer einsetzen und so unsere Arbeit gezielt fördern.

Es ist auch möglich, in Ihrem Testament Auflagen zu formulieren. Sie könnten zum Beispiel bestimmen, dass ein Vermächtnis an die Bedingung geknüpft ist, bestimmte Projekte hiermit umzusetzen. So kann das Vermächtnis z.B. gezielt in den Gnadenhof fliessen oder speziell den Nutrias zugute kommen.


Erbe vs. Vermächtnis: Was ist der Unterschied?

Der Erbe

Der Erbe ist Ihr Rechtsnachfolger und übernimmt alle Ihre Rechte und Pflichten. Er erhält das gesamte Vermögen (alle Vermögenswerte), aber auch alle eventuellen Schulden und Verbindlichkeiten.

Wichtiger Hinweis: Wir als kleiner, lokaler Verein sind organisatorisch nicht in der Lage, die komplexen Pflichten eines Erben (z. B. Haushaltsauflösungen, Schuldenregulierung) zu übernehmen.
Bitte setzen Sie uns daher nicht als (Mit-)Erben, sondern als Vermächtnisnehmer ein.

Das Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines einzelnen, bestimmten Gegenstands oder Betrags (z. B. ein Geldbetrag, ein Wertpapierdepot, ein bestimmtes Schmuckstück oder eine Immobilie).

Der Begünstigte (Vermächtnisnehmer) wird nicht zum Erben, sondern erhält lediglich einen Anspruch gegen den Erben. Der Erbe ist dann verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und den zugewandten Gegenstand an den Begünstigten auszuhändigen.


Die sichere Verwahrung

Ein öffentliches Testament (vom Notar errichtet) wird in der Regel automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt.

Auch für Ihr privatschriftliches Testament empfiehlt sich dringend die (meist kostengünstige) amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Das stellt sicher, dass das Dokument gefunden wird und nicht in unbefugte Hände gerät.

Jedes hinterlegte Testament wird im Zentralen Testamentsregister erfasst. So ist gewährleistet, dass es nach Ihrem Tod sicher eröffnet wird und Ihre Verfügungen den Beteiligten zugehen.

Wenn Sie keine amtliche Hinterlegung wĂĽnschen, informieren Sie unbedingt eine Vertrauensperson ĂĽber den genauen Aufbewahrungsort, damit Ihr Testament im Ernstfall sicher gefunden wird.